Oö-„Hausbesitzabgaben“ richtig vorschreiben – Verfahrensrechtliche Grundlagen, Praxisfälle und aktuelle Judikatur des LVWG OÖ
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter*innen der oberösterreichischen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, die mit der Vorschreibung und Einhebung von „Hausbesitzabgaben“ befasst sind.
Ziel
In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen zur Vorschreibung der Oö-Hausbesitzabgaben vorgestellt und anhand von Praxisbeispielen diskutiert. Die Teilnehmer*innen erhalten somit einen fundierten Überblick zu all jenen für die Vorschreibung und Einhebung von Hausbesitzabgaben relevanten Bestimmungen, die eine wichtige Grundlage für die richtige und rechtskonforme Abgabenvorschreibung darstellen.
Programmschwerpunkte
- Die für die Vorschreibung zu beachtenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen
- Grundlagen der Gebühren- und Abgabenvorschreibung
- Bescheiderstellung - Rechtsmittelverfahren
- Grundsteuer, Kanal- und Wassergebühren und -abgaben
- Abfallwirtschaftsgebühren und- abgaben
- Aktuelle Rechtsprechung und Judikatur
Das Seminar richtet sich an Einsteiger ebenso wie an Fortgeschrittene, die ihr Know-How in diesen Bereichen festigen und weiterentwickeln wollen. Anhand von Fragestellungen der Teilnehmer*innen und Beispielen der Referenten wird eine praxisorientierte Bearbeitung der Themenstellungen gewährleistet.
Vortragende
- Dr. Markus Zeinhofer, Richter am Landesverwaltungsgericht OÖ. Studium der Rechtswissenschaften in Linz, Assistent am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften an der Universität Linz, Mitarbeiter im Amt der Oö. LReg, Richter am UVS und Landesverwaltungsgericht OÖ
- Dr. Markus Brandstetter, Richter am Landesverwaltungsgericht OÖ. Studium der Rechtswissenschaften in Linz, Assistent am Institut für Strafrechtswissenschaften an der Universität Linz, Mitarbeiter im Amt der Oö. LReg, Richter am UVS und Landesverwaltungsgericht OÖ
Methodik
Fachinputs, Praxisfälle und Fragestellungen der Teilnehmer*innen. Die Teilnehmer*innen werden ersucht, bis spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung konkrete Fragen sowie Fallkonstellationen an den Veranstalter zu übermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Tätigkeit der Vortragenden bei der Rechtsmittelinstanz ausschließlich abstrakte Problemstellungen erörtert und keine Einzelfälle gelöst werden können.
Dauer
1-tägig, 16.02.2023, 09:00-17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Tech Center Linz-Winterhafen, Errichtungs- und BetriebsgmbH, Hafenstraße 47-51, 4020 Linz, Tel.: +43 732 9015-5400, Fax: +43 732 9015-5412, E-Mail: office@techcenter.at , Internet: http://www.techcenter.at
Mit der Buslinie 27 besteht eine gute öffentliche Anbindung zum TechCenter. Teilnehmer*innen von KDZ-Seminaren können die Garagen-Plätze kostenfrei benutzen. Die Garagennutzung erfolgt ticketlos: Im Zuge der Einfahrt in die Garage wird das Kennzeichen elektronisch erfasst. Im Seminarraum wird ein QR-Code aufgelegt. Mit diesem QR-Code können Garagennutzer*innen ihre Ausfahrt freischalten, indem Sie das Kennzeichen etc. eingeben und bestätigen.
Hotel
Trans World Hotel Donauwelle Linz, Am Winterhafen 13, 4020 Linz, Tel.: +43 732 7899-0, Fax: +43 732 7899-99, E-Mail: info.donauwelle@twhotels.eu, Internet: http://www.linz.twhotels.at
Zimmerpreis
Einzelzimmerpreis inkl. Frühstück: € 99,00
Seminarpreis
€ 435,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer und € 355,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer für Stammkunden (fördernde Mitglieder) des KDZ.
Ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen einer Organisation gewähren wir einen Gruppenrabatt von 10 % pro Teilnehmer*in. Anmeldungen, welche bis 6 Wochen vor Seminarbeginn eintreffen, werden mit einem Frühbucherbonus von € 55,00 honoriert. Die Inanspruchnahme von Frühbucherbonus und Gruppenrabatt schließen einander aus! Im Betrag inbegriffen sind elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar), Begrüßungskaffee, Pausenverpflegung und Getränke im Seminarraum sowie ein 3-gängiges Mittagsmenü. Getränke zum Mittagessen, etwaige Nächtigungskosten sowie Parkgebühren sind im Seminarpreis nicht enthalten.
Stornierung: Stornos können nur bei schriftlicher Absage anerkannt werden. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entfällt die Stornogebühr, ab 4 Wochen vor Seminarbeginn beträgt sie 30 %, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 50 %, bei Nichtteilnahme wird der volle Betrag verrechnet. Wird eine Ersatzperson gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Zielgruppe von KDZ-Seminaren & Veranstaltungen: Die Seminare und Veranstaltungen des KDZ richten sich an Bedienstete von Gemeinden & Gemeindeverbänden, Ländern, Bund und deren Betrieben sowie an Politiker*innen.
Anmeldeschluss
19.01.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz
Hinweis zum Datenschutz: Im Zuge der Durchführung einer KDZ-Weiterbildungsveranstaltung verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen (Name, Kontaktdaten, Organisation) und geben diese zu Abrechnungs-, Zimmerreservierungs- und Vorbereitungszwecken an den/die Betreiber/in der Veranstaltungsräumlichkeiten und Vortragende weiter. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KDZ-Weiterbildung. Diese finden Sie auf unseren Internetseiten unter folgendem Link: http://www.kdz.eu/de/geschaeftsbedingungen_weiterbildung .
Elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar)
Die Seminarunterlagen für diese Weiterbildungsveranstaltung werden Ihnen ausschließlich in elektronischer Form - in einem geschützten Bereich auf der KDZ-Website für insgesamt drei Wochen - bereitgestellt. Ihre Seminarunterlagen werden Sie frühestens sieben Tage vor dem Seminartermin online abrufen können. Um Ihre Seminarunterlagen abrufen zu können, benötigen Sie einen Zugang auf unserer KDZ-Website in Form einer Registrierung mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Im Idealfall registrieren Sie sich bitte bereits im Zuge Ihrer Online-Anmeldung.